transdisziplinäre sicherheitsstrategien für polizei, wohnungsunternehmen
und kommunen

Ziele und der Weg dorthin

Übergeordnetes Ziel des Forschungsvorhabens ist die Erarbeitung transdisziplinärer Sicherheitsstrategien für Polizei, Kommunen und Wohnungswirtschaft sowie deren Einbindung in die bestehende Alltagsorganisation und in das Alltagshandeln der einzelnen Projektpartner. Um dieses übergeordnete Ziel zu erreichen, werden Zwischenziele formuliert, deren Erreichen von Arbeitszielen unterstützt wird.

 

 

Vorgehen

In der Abbildung sind die 18 Arbeitspakete aufgelistet, die den Ablauf des Projektes darstellen. Während des Arbeitsablaufs werden Zwischenziele angestrebt, die sich aus Teilen der einzelnen Arbeitspakte ergeben.  

 

Zwischenziel 1: Verbesserung der transdisziplinären Kooperation der für Sicherheit zuständigen Akteure und Akteurinnen.

Für Zwischenziel 1 ist der Ausbau bestehender nationaler und internationaler Netzwerke (z.B durch die Einbindung der assoziierten Partner und der Forschungspartner) erforderlich als auch die Einbindung der kommunalen Vertreter (AP7 und 11), der Polizei (AP3) und die Beteiligung der Wohnungsunternehmen (AP 5) und der Bevölkerung vor Ort (AP 4) in den Fallstudienstädten.

Erforderlich ist dafür die Definitionsabstimmung und Klärung der anzuwendenden Methoden innerhalb der Verbundpartner (AP1). Insbesondere der transdisziplinäre Ansatz erfordert eine Abstimmung der Begriffe und Methoden für eine nachhaltige Präventionsstrategie.

Darüber hinaus erfordert es eine Identifikation von Problemfeldern bzw. Schärfung der Problemwahrnehmung und die Reflektion der Schnittstellen zwischen objektivierbaren Daten und der Wahrnehmung der Entscheidungsträger.

Eine Analyse vorhandener Ansätze und Strategien städtebaulicher Kriminalprävention, ganzheitlicher Präventionsansätze und kooperativer Sicherheitsstrategien auf kleinräumiger Ebene liefert eine Grundlage dafür (AP 2).

 

Zwischenziel 2: Verbesserung des Sicherheitsempfindens der (Wohn-) Bevölkerung

Für die Verbesserung des Sicherheitsempfinden erfolgt eine anonymiserte Darstellung der objektiven Sicherheitslagen durch interpretierte, kleinräumige Kriminalitätsanalysen (AP3). Hierzu wird eine Klassifizierung von subjektiven Angst- und objektiven Gefahrenräumen vorgenommen (AP9) sowie Abweichungen bzw. Deckungsgleichheit für die anonymisierten Raummuster festgestellt.

In vorangegangenen Forschungen wurden die beiden Kategorien bislang meist getrennt voneinander betrachtet. 

 

Zwischenziel 3: Herleitung ganzheitlicher Präventionsansätze für ein urbanes Wohnumfeld, die sich in bestehende Sicherheitskulturen einbetten lassen.

Das Projekt baut auf vorangegangenen Forschungserkenntnissen auf. Dazu werden bisherige kommunale, polizeiliche und wohnungswirtschaftliche Strategien analysiert und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft (AP6). Zusätzlich fließen die Erkenntnisse aus der Hellfeldanalyse und den quantitativen Interviews wie qualitativen Expertengesprächen (Dunkelfeld) in die Entwicklung ganzheitlicher Strategien ein (AP4, AP5, AP7 und AP10).

Eine zusätzliche Informationsquelle zur Analyse unsicherer Orte ergibt sich aus den gemeinsamen Begehungen und Beobachtungen in den ausgewählten Fallstudienorten. Die hier festgestellten Verstöße gegen die öffentliche Ordnung geben Hinweise auf notwendige Verbesserungen im Wohnungsumfeld (AP8).

 

Zwischenziel 4: Berücksichtigung kriminalpräventiver Maßnahmen in frühen Planungsstadien der Neu- und Umplanungen sowie der Stadtentwicklung, um Fehlplanungen schon im Vorfeld zu vermeiden.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, ortsspezifische Planungsabläufe zu kennen, um den geeigneten Zeitpunkt der Implementierung festzulegen. Daher werden diese Prozesse in den Fallbeispielstädten aufgezeigt, die bestimmenden Akteure festgestellt und die geeigneten Maßnahmen präsentiert (AP13). Die errungen Erkenntnisse können in auf andere Situationen, Prozesse und Projekte übertragen werden. Zu diesem Zweck werden die Akteure bei sicherheitsrelevanten Fragestellungen im lokalen Kontext beraten. Es werden methodische Ansätze vorbereitet und Strukturen für die selbstverständliche Fortführung der Ansätze erarbeitet (AP16). Diese Begleitung wird schon während des Prozesses auf die Wirksamkeit hin überprüft, so dass sie im laufenden Prozess angepasst werden kann (AP17) und nachhaltige Empfehlungen ausgesprochen werden können.

Für Polizei, Kommunen und Wohnungswirtschaft wird eine Handreichung mit nationalen und internationalen Beispielen erstellt, um die Möglichkeiten der Verbesserung aufzuzeigen. Leitend ist dabei die Erkenntnis, dass Wohnungsunternehmen vor allem auf Beispiele anderer Unternehmen in ihren Größenordnungen zurückgreifen.

 

Zwischenziel 5: Konzeptionierung und Implementierung transdisziplinärer Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für alle Sicherheitsakteure und Sicherheitsakteurinnen vor Ort.

Alle Erkenntnisse aus vorangegangenen Arbeitszielen fließen in die Konzeption der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ein. Erforderlich ist dabei die inhaltliche und organisatorische Anpassung und Abstimmung der Angebote auf bestehende Anreizsysteme der Forschungspartner (AP14). Unter Realbedingungen wurde ein Seminar im Rahmen der Difu-Fortbildung  zur modellhaften Erprobung und Auswertung konzipiert (AP18). Mit dem Titel Sichere Räume in den Städten: Polizei, Kommunen und Wohnungswirtschaft- durch Kooperation zu mehr Sicherheit in der Stadt wurde ein zwei Tages Seminar mit Vorträgen, Workshops und Exkursionen konzipiert. Die Beiträge wie die Teilenehmenden wurden auf die Bedarfe der drei Akteursgruppen hin ausgerichtet.

aktuelles

 

Sicherheit im Wohnumfeld und in der Nachbarschaft

Ergebnisse zum Projekt finden Sie hier.

 

 

 

 

Logo BundesministeriumLogo Zukunftsstadt